Rechtsprechung
   KG, 11.09.2014 - 4 Ws 79/14 - 141 AR 394/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,30209
KG, 11.09.2014 - 4 Ws 79/14 - 141 AR 394/14 (https://dejure.org/2014,30209)
KG, Entscheidung vom 11.09.2014 - 4 Ws 79/14 - 141 AR 394/14 (https://dejure.org/2014,30209)
KG, Entscheidung vom 11. September 2014 - 4 Ws 79/14 - 141 AR 394/14 (https://dejure.org/2014,30209)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,30209) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 26 Abs 1 S 1 Nr 1 JGG, § 410 Abs 3 StPO
    Jugendstrafe: Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung auf Grundlage eines rechtskräftigen Strafbefehls

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stützen des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung allein auf einen rechtskräftigen Strafbefehl i.R.d. richterlichen Überzeugung

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf de Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer neuen Straftat bei Verurteilung im Strafbefehlsweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechtskräftiger Strafbefehl kann Grundlage für Widerruf der Strafaussetzung sein

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 06.09.2007 - 3 Ws 527/07

    Widerruf Strafaussetzung Strafbefehl Geldstrafe

    Auszug aus KG, 11.09.2014 - 4 Ws 79/14
    Insoweit soll nach einer in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Ansicht bereits die rechtskräftige Verurteilung durch einen Strafbefehl, sofern diese nicht ersichtlich unrichtig ist oder auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs vor Erlass des Strafbefehls beruht, für sich genommen ausreichen, um hierauf - ohne weitere Prüfung - einen Widerruf stützen zu können (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2008, 25, 26; Fischer, StGB 61. Aufl., § 56f Rn. 7).
  • KG, 11.09.2012 - 4 Ws 77/12

    Keine Pflicht zur Anhörung nach Vollendung des 24. Lebensjahres

    Auszug aus KG, 11.09.2014 - 4 Ws 79/14
    Darunter können auch Taten fallen, die nur mit einer Geldstrafe geahndet wurden (vgl. Senat, Beschluss vom 11. September 2012 - 4 Ws 77/12 mwN [juris]).
  • KG, 07.06.2007 - 2 Ws 361/07

    Widerruf der Strafaussetzung: Bewährungswiderruf aufgrund eines rechtskräftigen

    Auszug aus KG, 11.09.2014 - 4 Ws 79/14
    Aus diesem Grund hat eine inhaltliche Nachprüfung des dem Strafbefehl zugrunde gelegten Sachverhalts zu erfolgen, wenn der Strafbefehl nur auf einen hinreichenden Tatverdacht gestützt ist, ohne dass eine an Sicherheit grenzende Überzeugungsbildung nach der aus den Akten erkennbaren Beweislage möglich ist, und der Strafbefehl ohne eine anerkennende Willensentschließung des Verurteilten, der sich gegen den Strafbefehl zu Wehr gesetzt hat oder erkennbar zur Wehr setzen wollte, allein aufgrund seines prozessualen Versäumnisses rechtskräftig geworden ist (vgl. KG, Beschlüsse vom 15. Oktober 2012 - 2 Ws 344-345/12 -, 7. Juni 2007 - 2 Ws 361/07 - [juris] und 24. Februar 1999 - 5 Ws 94/99 - [juris]; OLG Zweibrücken JR 1991, 477).
  • KG, 01.03.2000 - 5 Ws 58/00
    Auszug aus KG, 11.09.2014 - 4 Ws 79/14
    Hieraus folgt im Umkehrschluss, dass einem rechtskräftigen Strafbefehl eine so hohe Verlässlichkeit zukommt, dass der Widerruf allein auf ihn gestützt werden kann, wenn ihm entweder eine nach den vorhandenen Beweismittel mögliche richterliche Überzeugung zugrunde liegt oder der Verurteilte den Strafbefehl willentlich akzeptiert hat (vgl. KG NStZ-RR 2001, 136, 137).
  • KG, 24.02.1999 - 5 Ws 94/99
    Auszug aus KG, 11.09.2014 - 4 Ws 79/14
    Aus diesem Grund hat eine inhaltliche Nachprüfung des dem Strafbefehl zugrunde gelegten Sachverhalts zu erfolgen, wenn der Strafbefehl nur auf einen hinreichenden Tatverdacht gestützt ist, ohne dass eine an Sicherheit grenzende Überzeugungsbildung nach der aus den Akten erkennbaren Beweislage möglich ist, und der Strafbefehl ohne eine anerkennende Willensentschließung des Verurteilten, der sich gegen den Strafbefehl zu Wehr gesetzt hat oder erkennbar zur Wehr setzen wollte, allein aufgrund seines prozessualen Versäumnisses rechtskräftig geworden ist (vgl. KG, Beschlüsse vom 15. Oktober 2012 - 2 Ws 344-345/12 -, 7. Juni 2007 - 2 Ws 361/07 - [juris] und 24. Februar 1999 - 5 Ws 94/99 - [juris]; OLG Zweibrücken JR 1991, 477).
  • OLG Celle, 05.10.2020 - 2 Ws 321/20

    Beteiligung der Jugendgerichtshilfe im Verfahren über den Widerruf der

    Der Umstand, dass der Verurteilte durch das Urteil des Amtsgerichts Hannover vom 06.02.2020 lediglich zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, steht dieser Annahme nicht entgegen (KG Berlin, Beschluss vom 11. September 2014 - 4 Ws 79/14 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht